Sie wurde von Friedrich von Zentner engsten Mitarbeiter von Maximilian Josef Montgelas ausgearbeitet. In ihr wurden Gleichheitsrechte garantiert eine Volksvertretung geschaffen.
Nach der ersten freien gleichen unmittelbaren geheimen Wahl am 12. Januar 1919 in Bayern an der auch Frauen wurde unter Ministerpräsidenten Kurt Eisner eine Verfassung ausgearbeitet. Sie war die demokratische Verfassung in Bayern und wurde am 12. August 1919 durch die auf Grund der Münchner nach Bamberg geflohenen Mitglieder des Landtags und der Regierung beschlossen (165 Ja-Stimmen Nein-Stimmen von der USPD und eine Enthaltung). Sie trat am 15. September 1919 in Kraft. Formal galt sie während der Zeit des Nationalsozialismus im "Dritten Reich".
Die Mitglieder kamen von allen Parteien: Seifried und Albert Roßhaupter (SPD-Staatsminister); CSU: Hans Ehard und [[Anton Pfeiffer] (Staatssekretäre) Karl Scharnagl Bürgermeister) und Thomas Wimmer; Kommunisten : Heinrich Schmitt
Im Entwurf des Ausschusses entdeckte die viel "sozialistische Philosophie" nachdem die von Hoegner Planwirtschaft stark geschwächt worden war.
Am 30. Juni 1946 wurde eine Verfassungsgebende Landesversammlung mit 180 gewählt in der die CSU mit 109 Sitzen die Mehrheit hatte. SPD erreichte 51 Sitze die KPD 9 die WAV 8 und die FDP 3. Da innerhalb der CSU viele umstritten waren versuchte sie trotz ihrer Mehrheit zu finden.
Sie tagte im Sommer unter anderem der Aula der Ludwig-Maximilians-Universität . Es wurde von ihr ein 21köpfiger CSU 6 SPD jeweils ein Mitglied der FDP und WAV hinzu kam Professor Hans als Sachverständiger) Verfassungsauschuss gewählt. In ihm fand die Hauptarbeit Umstritten waren vor allem:
die Zweite Kammer des Parlaments (es der bayerische Senat)
Die amerikanische Besatzunsmacht schwankte zwischen Nichteinmischung Einbringung des eigenen Standpunktes. Sie missbilligte Art. der eine "bayerische Staatsangehörigkeit" schuf und suspendierte 178 der den Beitritt zu einem deutschen regelte und nach Ansicht der Besatzungsmacht diesen eindeutig genug festlegte.
Der Entwurf des Verfassungsausschusses wurde am 26. Oktober 1946 von der Landesversammlung beraten und ohne Änderungen von einer großer Mehrheit beschlossen.
Am 1. Dezember 1946 wurde er der Bevölkerung vorgelegt und einem Volksentscheid mit 70 6% bestätigt. Damit gab zum ersten Mal in der bayerischen Geschichte das Volk selbst eine Verfassung. Sie am 8. Dezember 1946 in Kraft. Bei der Abstimmung gab große regionale Unterschiede in Nord- und Altbayern verhältnismäßig viele Personen gegen die Verfassung und viele ungültige Stimmen zeigten den Protest der im Norden gegen die große Eigenstaatlichkeit im gegen die Ablehnung des Staatspräsidenten richtete.
Durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes verlor die Bayerische Verfassung kurz nach Inkrafttreten an Bedeutung. Falls Grundgesetz und Bayerische unterschiedliche Auffassungen vertreten gilt der Grundsatz: „Bundesrecht Landesrecht“ (Artikel 31 GG).