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Befähigungszeugnis


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Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung für den Nautiker dass er Schiffe bestimmter Größe in bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier oder als Kapitän führen darf.

Die Ausbildung dafür findet auf eine Seefahrtsschule statt.

Bis zur Einführung des STCW-Codes wurden Patente unterschieden:

  • Für die Kleine Fahrt
    - Wachoffizier auf Kleiner Fahrt (AKW ehemals
    - Kapitän auf Kleiner Fahrt (AK ehemals
  • Für die Mittlere Fahrt
    - Wachoffizier auf Mittlerer Fahrt (AMW ehemals
    - Kapitän auf Mittlerer Fahrt (AM ehemals
  • Für die Große Fahrt
    - Wachoffizier auf Großer Fahrt (AGW ehemals
    - Kapitän auf Großer Fahrt (AG ehemals




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