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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Amnestie


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Eine Amnestie (v. griech.: amnestia "Vergessen" "Vergeben") ist ein vollständig oder Teilen erfolgter Straferlass durch Verfügung. Eine Amnestie weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Im zum Gnadenakt wirkt die Amnestie normativ.

Sie wird häufig vom Staatsoberhaupt eines Landes einem bestimmten Personenkreis gewährt bereits eine Haftstrafe verbüßen. Dabei kann es sich um handeln die z.B. alle dieselbe Straftat begangen oder die für verschiedene Vergehen eine ähnlich hohe Strafe erhalten haben.

Kategorien

Vier Kategorien von Amnestien werden in Literatur genannt:
Die Schlussstrichamnestie
die die Strafrechtspflege den gewandelten Verhältnissen soll; so geschehen in Südafrika oder Argentinien dem Niedergang der Diktaturen;
Die Befriedungsamnestie
die zur Glättung politischer Unruhe Bürgerkriegen innerstaatlichem Terrorismus angewandt wird
Die Rechtskorrekturamnestie
zur Anpassung der geltenden Gesetzeslage (Abschaffung Abmilderung der Strafbarkeit bestimmter Delikte)
Die Jubelamnestie
die aus Anlass eines besonderen Ereignisses Gedenktagen erfolgen würde.

Beispiele

Die Amnestie ist durchaus problematisch weil eine Durchbrechung des Rechtsfriedensansatzes sein kann. Die in der Bundesrepublik Deutschland 1949 und 1954 kontradiktionär dem Grundsatz der Entnazifizierung . Viele der Amnestierten waren NS-Belastete. In DDR wurden dagegen 5 "Jubelamnestien" erlassen.

In Frankreich wird bei der Wahl Staatspräsidenten stets ein Amnestiegesetz erlassen (" Septennatsamnestie ").

Siehe auch: Amnesty International

Literatur

Katrin Gebhardt & Ulrich B. Gensch: Gnade vor Recht? . (In: Forum Recht . Heft 3 / 2000).




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