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Eine Amnestie (v. griech.: amnestia "Vergessen" "Vergeben") ist ein vollständig oder Teilen erfolgter Straferlass durch Verfügung. Eine Amnestie weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Im zum Gnadenakt wirkt die Amnestie normativ.
Sie wird häufig vom Staatsoberhaupt eines Landes einem bestimmten Personenkreis gewährt bereits eine Haftstrafe verbüßen. Dabei kann es sich um handeln die z.B. alle dieselbe Straftat begangen oder die für verschiedene Vergehen eine ähnlich hohe Strafe erhalten haben.
Die Amnestie ist durchaus problematisch weil eine Durchbrechung des Rechtsfriedensansatzes sein kann. Die in der Bundesrepublik Deutschland 1949 und 1954 kontradiktionär dem Grundsatz der Entnazifizierung . Viele der Amnestierten waren NS-Belastete. In DDR wurden dagegen 5 "Jubelamnestien" erlassen.
In Frankreich wird bei der Wahl Staatspräsidenten stets ein Amnestiegesetz erlassen (" Septennatsamnestie ").