Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Begründung bezeichnet den Teil eines bedingten Urteils dem die Bedingung widergespiegelt wird von der Wahrheit der Folge abhängt.
In der Umgangssprache versteht man unter Begründung die Ausgangsbedingung die Voraussetzung für die einer Erscheinung oder eines ganzen Systems von Erscheinungen.