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Behindertenhilfe


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Der Begriff Behindertenhilfe umfasst organisierte Hilfs- und Beratungsangebote für mit Behinderungen . Einrichtungen bzw. Leistungsangebote der Behindertenhilfe sind :

  • Beratungsstellen
  • integrative Einrichtungen wie Kindergärten oder Integrationsbetriebe
  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen
  • Sonderschulen
  • Fahrdienste
  • berufliche Integrationshilfen

Getragen werden diese Einrichtungen von freien wie beispielsweise Caritas Diakonisches Werk Lebenshilfe Selbshilfeinitiativen Elternvereinen oder falls kein freier Träger für die Übernahme der entprechenden Aufgaben Verfügung steht vom Staat was dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. Finanziert werden diese Angebote in Regel über Leistungen aus dem SGB IX Sozialgesetzbuch ).




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