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Beischlaf


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Der Begriff Beischlaf ist in der Umgangssprache ein missverständlicher für den Geschlechtsverkehr vor allem für den Vaginalverkehr oder Koitus heterosexueller Partner. Der Ausdruck kann auch für homosexuellen Geschlechtsverkehr verwendet werden. Er kann jedoch allem bei Kindern die mit ihm ein gemeinsames Schlafen ohne sexuelle Komponente verbinden zu Missverständnissen führen.

Generell gilt der Begriff inzwischen als Er stammt aus einer Zeit als Sex tabuisiert wurde und nicht als spaßbringende Freizeitbeschäftigung wurde.

Enger wird der Begriff in der Fachsprache angewandt. Der Begriff Beischlaf wird vom deutschen Strafgesetzbuch im Tatbestand folgender Straftaten verwendet:

Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr .

Weblinks

Siehe auch: Beiwohnung




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