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Beiwohnung


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Das deutsche bürgerliche Recht vermutet denjenigen als Vater eines Kindes der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat.

Dazu ist es nach herkömmlicher Definition dass es zu einer Berührung der Geschlechtsorgane einer Weise gekommen ist die nach den der Wissenschaft eine Zeugung möglich macht. Der Begriff ist daher identisch mit dem Geschlechtsverkehr .

Siehe auch: Beischlaf




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