Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Berliner Testament bezeichnet man ein Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern in dem diese sich als Alleinerben einsetzen. Dies geschieht oft aber notwendigerweise in Form eines gemeinschaftlichen Testaments.
Zweck des Berliner Testaments ist es Kinder des Verstorbenen zunächst von der Erbfolge auszuschließen. Diese würden andernfalls Miterben so dem Überlebenden Partner nur die Hälfte -- Gütertrennung sogar nur ein Viertel -- des bliebe was oft dazu führt dass größere (vor allem gemeinsam erworbenes Grundeigentum) verkauft werden
Das Pflichtteilsrecht der Kinder kann mit Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden; jedoch werden (oft gemeinsamen) Kinder meist ohnehin gesetzliche Erben Nacherben nach dem Tod des zweiten Ehepartners verzichten daher auf den Pflichtteil.