Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer/einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden ( Ausbildungsbetrieb ) in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Neben diesen Hauptvertragspartnern müssen bei minderjährigen Auszubildenden noch die (i.d.R. die Eltern) zustimmen. Der Vertrag ist für die betriebliche Berufsausbildung und muss schriftlich abgeschlossen werden mündliche sind ungültig. Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die des jeweiligen Berufes. Außerdem schreibt der Gesetzgeber die Mindestangaben vor:
dem Auszubildenden alle erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse der vorgesehenen Zeit zu vermitteln damit er Ausbildungsziel erreichen kann;
selbst auszubilden oder einen geeigneten Ausbilder zu
dem Auszubildenden die Ausbildungsordung kostenlos auszuhändigen
dem Auszubildenden kostenlos Werkzeuge und Werkstoffe zur zu stellen;
den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten freizustellen; Das gleiche gilt auch für andere außerhalb des Betriebes.
dem Auszubildenden kostenlos ein Berichtsheft auszuhändigen und Führung zu überwachen;
dem Auszubildenden nur Tätigkeiten zu übertragen dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften sind;
dafür zu sorgen daß der Auszubildende körperlich sittlich nicht gefährdet wird;
vom Auszubildenden sich eine Bescheinigung über die Untersuchung laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorlegen zu lassen;
den Ausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss unter Beifügung ärztlichen Bescheinigung der zuständigen Stelle vorzulegen und Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu
während der Probezeit durch fristlose Kündigung des Vertrages durch der beiden Hauptvertragspartner ohne Angabe von Gründen
nach der Probezeit durch Kündigung eines der Vertragspartner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Verstoß gegen die genannten oder Tod des Ausbilders)
an dem Tag an dem die Abschlussprüfung ist
bei Nicht-Bestehen der Prüfung mit dem Ende Ausbildungszeit laut Ausbildungsvertrag. Auf Verlangen des Auszubildenden sich dann die Ausbildung bis zur nächsten höchstens aber um ein Jahr.
Für diese Aufgabe sind nach dem die so genannten zuständigen Stellen verantwortlich. In gewerblichen Wirtschaft sind das die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern . Für andere Wirtschaftsbereiche regelt das Gesetz Zuständigkeit. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Stelle Ausbildungsberater zu bestellen.