Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz . Die Berufungs verhandlung findet dann vor der Berufungsinstanz bzw. Berufungsgericht statt.
Mit der Berufung werden die erstinstanzlich gesammelten Tatsachen erneut Im Zivilverfahren ist dies jedoch eingeschränkt (" Novenrecht "). Voraussetzungen der Berufung sind die eingehaltene Form die eingehaltene Frist und die Beschwer. Bei Zivilverfahren beträgt Zulassungssumme (Beschwer) zur Berufung mehr als 600 im Arbeitsgerichtsverfahren ebenfalls. Die Sozialgerichtsbarkeit sieht ebenfalls (in der Regel 500 Euro Zulassungssumme).