Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat der einen anderen Staat oder einen davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht übernimmt in meisten Fällen auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit Souveränität des betroffenen Landes ein. In Deutschland in Österreich wird der Begriff "Besatzungsmächte" ohne weiteren oft für die vier Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg ( Großbritannien Frankreich USA und Sowjetunion ) gebraucht.
Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der im besetzten Gebiet.