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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSamstag, 26. Mai 2012 

Beschluss (Gericht)


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Ein Beschluss ist eine Form in der die Entscheidung eines einzelnen Richters oder eines aus Richtern bestehenden Spruchkörpers ergehen kann. Eine andere Form ist Urteil .

In welcher Form zu entscheiden ist jeweils das Gesetz. Im Zivilprozess werden Beschlüsse in der Regel dann wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein Lage der Akten ergehen kann oder nach mündlicher Verhandlung. Beschlüsse entscheiden häufig nur über Verfahrensfragen während für Entscheidungen die über den ganz oder teilweise abschließend entscheiden in der die Urteilsform vorgeschrieben ist. Es gibt aber verfahrensabschließende Beschlüsse.

Beschlüsse und Urteile unterscheiden sich auch der Art und Möglichkeit ihrer Bekämpfung durch Rechtsmittel .

In manchen Verfahrensarten wird generell durch entschieden so insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit .




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