Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Beschwerde ist ein mehrdeutiger Begriff. Umgangssprachlich wird Begriff einerseits für missbilligende Äußerungen über einen Umstand benutzt oder aber für gesundheitliche Befindlichkeiten.
Die Beschwerde ist im deutschen Rechtssystem mehreren Formen bekannt: Als Verfassungsbeschwerde Rechtsbeschwerde Dienstaufsichtsbeschwerde seien die bekanntesten genannt.
Voraussetzung der Zulässigkeit der Beschwerde ist Beschwer; belastet die Entscheidung den Betroffenen nicht ist eine Beschwerde nicht statthaft. Hat das beispielsweise den Anträgen des Beschwerdeführers entsprochen kann mangels Beschwer keine Beschwerde einlegen auch wenn z. B. mit der Begründung nicht zufrieden Das Gericht bei dem die Beschwerde eingelegt muss ist in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich Die Verfahrensordnungen sehen zum Teil die Einlegung Gericht dessen Entscheidung angefochten wird als auch dem Gericht vor das über die Beschwerde entscheiden hat.
Einer Beschwerde wird entweder " abgeholfen " (falls sie begründet ist) oder sie (wenn sie unzulässig ist) " verworfen " oder (wenn sie unbegründet ist) " zurückgewiesen ".
Ist die Beschwerde an eine Frist (§ 577 ZPO ; § 311 StPO ; § 22 FGG ) so nennt man diese Beschwerde sofortige Beschwerde . Die Frist beträgt zwei Wochen in eine Woche ab Zustellung in Strafverfahren.
Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts über Beschwerde ist in gewissen Fällen die weitere Beschwerde zulässig. Im streitigen Zivilprozess ist sie zuzulassen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist sie als Rechtsbeschwerde (§ 27 FGG) ausgestaltet. Im Strafverfahren sie nur gegen Haft oder die einstweilige Unterbringung möglich. Im ist eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde möglich.