Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Bestechung ist nach deutschem Recht eine in 334 Strafgesetzbuch geregelte Straftat . Bestechung begeht wer einem Amtsträger (Wahlamt Angestellter im öffentlichen Dienst etc.) einem für öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr als Gegenleistung dafür dass eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen einen Vorteil für sich oder einen Dritten anbietet verspricht oder gewährt. Der Amtsträger den Vorteil für sich oder einen Dritten sich versprechen läßt oder annimmt ist wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder Bestechlichkeit (§ StGB) zu bestrafen.
Neben der staatlichen Funktionsfähigkeit in § StGB wird auch der geschäftliche Verkehr in 299 StGB vor Bestechung und Bestechlichkeit geschützt. Drittvorteile sind hier geschützt.
Die Dienstleistung kann ein bloßer Hinweis aber auch die Verschaffung von Informationen auch die der Geheimhaltung unterliegen (z.B. Angaben über Ausschreibung).
Der Vorteil kann sowohl materieller (in Regel) als auch immaterieller Art (d.h. nicht in Geld messbar) sein.