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Betriebsgefahr


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Betriebsgefahr ist die generelle Gefahr die der einer Sache z.B. eines Kraftfahrzeugs einer Eisenbahn oder einer chemischen Anlage mit sich

Das deutsche wie auch das österreichische Gesetz sieht für den Fall der Realisierung Betriebsgefahr (ein Schaden tritt tatsächlich ein) häufig Haftung vor. Diese spezielle Haftung wird Gefährdungshaftung genannt. Der Betreiber einer Sache haftet unabhängig von seinem Verschulden .

Ein Beispiel dafür ist im Straßenverkehr Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs (Deutschland: § StVG ; Österreich: § 1 EKHG).




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