Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Beurkundung bedeutet die Verkörperung einer im Rechtsverkehr Beweis bestimmten und geeigneten menschlichen Gedankenerklärung.
Bei einer Beurkundung durch einen Notar (§ 128 BGB ) nimmt dieser die Erklärungen der Erschienenen die vom ihm errichtete Urkunde auf. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die vor ihm erschienenen Personen die Erklärungen abgegeben haben. Dem entsprechend erbringt die notariellen vollen Beweis für diese Tatsache.
Im Gegensatz dazu ist bei einer Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar (§ BGB) dieser nur dafür verantwortlich dass die Person tatsächlich die Unterschrift geleistet hat. Er also nur dass eine bestimmte Person eine Unterschrift geleistet hat. Nur soweit reicht auch Beweiskraft der Beglaubigung der Unterschrift sie erstreckt insbesondere nicht auf den Text der unterschrieben ist.