Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Beweislast bestimmt wer in einem rechtlichen Verfahren eine Tatsache beweisen muss ( formelle Beweislast ) und zu wessen Lasten entschieden wird der Beweis nicht erbracht werden kann ( materielle Beweislast ).
Grundsätzlich muss derjenige für den ein günstig ist diesen Umstand beweisen. In Verfahren nicht vom Amtsermittlungsgrundsatz bestimmt sind bedeutet formelle Beweislast dass ein Beweis angetreten werden muss Das heißt dass ein zulässiges Beweismittel in richtigen Form angeboten werden muss. In Verfahren Amtsermittlungsgrundsatz gibt es keine formelle Beweislast da Gericht die Beweise von Amts wegen zu hat.
Die materielle Beweislast ist die Regel nach der ein bewiesener Umstand als nicht existent behandelt wird. Gericht entscheidet dann gegen denjenigen den die Beweislast trifft.