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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Bilateral


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Als bilateral ( lat. zweiseitig ) bezeichnet man Verhandlungen und Abkommen die zwischen zwei verschiedenen Parteien stattfinden. Das Gegenteil ist unilateral ( einseitig ) - dies bedeutet dass eine der über den Kopf der anderen hinweg eine fällt. Sind mehrere Parteien beteiligt sind Verhandlungen Abkommen multilateral ( vielseitig ).




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