Jährlich werden 242 Millionen Tonnen Fracht (im Vergleich dazu durch die Bahn 294 Tonnen durch LKWs 982 Millionen Tonnen). 2002 4.462 Binnenschiffer auf 2.569 Schiffen.
Fortbewegung : Traditionell wurden Boote und Kähne durch Segeln Rudern Staken oder - nur in der - Treideln ( Bomätschen ) fortbewegt. Seit der Erfindung der Dampfmaschine Ende des 18. Jahrhundert wurden diese zurückgedrängt. Bevor Schaufelraddampfer technologisch ausgereift waren wurde Kettenschifffahrt betrieben bei der eine in der verlegte Kette maschinell durch das Schiff gezogen Moderne Binnenschiffe sind Schubverband bestehend aus mehreren Leichter und von einem Schubboot. Diese ersetzten verstärkten Maße die Selbstfahrer oder die Schleppschiffe
Die Grundlage der deutschen Binnenschifffahrt ist Mannheimer Akteoder Rheinstrom Akte sie geht auf Jahr 1868 zurück und beinhaltet: 1. die Schifffahrtsfreiheit 2. die Abgabefreiheit a) Gleichbehandlung der Flaggen b) Wegfall der Durchfahrzölle Umschlags- und Stapelrechte c) Vereinfachte Zollabfertigung technische und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften.
In der Binnenschifffahrt gelten Sendungen bis Tonnen noch als Stückgut . Zum Vergleich bei einem Straßentransport gilt 3 Tonnen als Stückgut und in der sind noch 800 Tonnen als Stückgut zu
Begriffe aus der Binnenschifffahrt : Partikulier: Besitzt i.d.R. 1 bis 3 Schiffe. Schiff dient gleichzeitig als Arbeits- und Wohnstädte. verfügt über keine kaufmännische Landorganisation. Reeder : Sie setzen eigenen oder fremden Schiffsraum Erwerb ein. Es herrscht eine strikte Trennung der kaufmännischen Landorganisation und der technischen Transportdurchführung. Befrachter : Er schließt mit dem Absender Frachtverträge mit dem ausführenden Frachtführer Unterfrachtverträge er hat also eine Doppelfunktion und Absender). ACHTUNG: In der Seeschifffahrt ist Befrachter nur der frachtbriefmäßige Absender!