Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMittwoch, 22. Mai 2013 

Blaue-Liste-Institut


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Blaue-Liste-Institute sind viele Institute und Forschungseinrichtungen die der Evaluierung durch den Wissenschaftsrat nach der durch die Wiedervereinigung notwendig Sichtung der Forschungslandschaft aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistung als erhaltenswert eingestuft wurden. Die Einrichtungen werden anteilig Bund und Bundesländern finanziert.

Die Finanzierung aufgrund Art. 91 GG ist in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf der Grundlage der geltenden Finanzverordnung (1) geregelt.

Die derzeit 82 Einrichtungen haben sich Leibniz-Gemeinschaft zusammengeschlossen um in Zeiten der Verknappung Foschungsmittel aus öffentlichen Händen gemeinsam für den der Einrichtungen zu arbeiten.

Weblinks




Bücher zum Thema Blaue-Liste-Institut

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Blaue_Liste-Institute.html">Blaue-Liste-Institut </a>