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Bologna-Prozess


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In den 1990er Jahren wurde von EU eine Initiative gestartet das Hochschulwesen in zu harmonisieren. Die Hauptziele wurden in einer der EU-Bildungsminister am 19. Juni 1999 in Bologna festgelegt:

  • die Schaffung eines Systems leicht verständlicher vergleichbarer Abschlüsse auch durch die Einführung des (Diploma Supplement)
  • die Schaffung eines zweistufigen Systems von (undergraduate/graduate Bachelor und Master )
  • die Einführung eines Leistungspunktesystems dem European Credit Transfer System (ECTS) Modularisierung
  • die Förderung der Mobilität durch Beseitigung Mobilitätshemmnissen; dies meint nicht nur räumliche Mobilität auch kulturelle Kompetenzen Mobilität zwischen Hochschulen und oder lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen
  • Qualitätssicherung der Hochschul-Ausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge Förderung der europäischen Zusammenarbeit der Qualitätssicherung.
  • die Förderung der europäischen Dimension in Hochschulausbildung.

Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung als Bologna-Prozess bezeichnet.

Inzwischen beteiligen sich 40 Länder am so dass diese Entwicklung weit über die hinaus geht.




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