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Bootsführer


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Ein Boots- oder Schiffsführer ist im Sinne der Verkehrsordnungen (BinSchStrO usw.) für sein Fahrzeug verantwortlich und in jeder Hinsicht. Er braucht nicht Ruder zu stehen muss aber während der an Bord sein. Seine Eignung weist er ein Befähigungszeugnis für die Fahrzeugart und die zu Strecke nach (Führerschein Patent oder dergl.). Die werden teils von Behörden teils von Verbänden in der Regel nach einer entsprechenden Ausbildung Prüfung.

Siehe auch Kapitän .

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