Eine Buße ist in der Regel nicht so gravierenden Verstößen vorgesehen. Bei gravierenderen greift in der Regel das Strafrecht das meist durch den Straf richter (daher auch: "Kriminalstrafe") durchgesetzt wird.
Der Mindestbetrag einer Geldbuße ist 5 Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Höhen bis eintausend Euro juristische Personen auch Höhen bis zu 1 Million Keine Grenzen kennt das Kartellrecht die Geldbußen haben dort bisher Höhen zu 500 Millionen Euro erreicht. In jedem muss ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden.