Desweiteren versteht unter Buchhaltung i.w.S. sowohl der Sachbuchhaltung wie Debitoren - und Kreditorenbuchhaltung als auch die Finanzbuchhaltung wie die einfache kameralistische Buchhaltung wie sie von Privatpersonen oder Kommunen als Einnahmen- Überschussrechnung gehandhabt wird als die exaktere bestimmten rechtlichen Vorschriften genügende kaufmännische doppelte Buchführung also Finanzbuchhaltung i.e.S. und Rechnungswesen i.e.S..
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