Die Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und die damit verbundenen Risiken sollen dadurch besser erfassbar und handhabbar Die Bundesanstalt soll so einen Beitrag zur und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland leisten.
Die BaFin beschäftigt rund 1.300 Mitarbeiter wird vollständig durch Gebühren und Umlagen der Institute und Unternehmen finanziert; sie ist damit vom Bundesetat .
Von der BaFin werden etwa 2.400 Kreditinstitute ca. 800 Finanzdienstleistungsinstitute und ca. 700 Versicherungen beaufsichtigt. (Stand: Juli 2003 ).
Neben eigenen Prüfungen werden durch die Deutsche Bundesbank §7 KWG und außerdem durch Wirtschaftsprüfer weitere Prüfungen durchgeführt. Ziele der Aufsicht
Insolvenzschutz Sicherung der anvertrauten Vermögenswerte und der
Sicherstellung der Eigenkapitalausstattung für Kreditrisiken (§§10 10a KWG)
Aufbau und Organisation eines Risikocontrollings nach Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft
Neben monatlichen Kurzbilanzen sind von den Kreditinstituten Meldungen zu Groß- und Millionenkredite zu Terminen abzugeben.
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BaWe) ist eine der Institutionen die BaFin aufgegangen sind. Das BaWe wurde 1995 als Insiderhandel und Front-Running auch gesetzlich untersagt wurden. Banken meldeten 1995 dem BaWe (und der Nachfolgeorganisation BaFin) Wertpapierkäufe sowie -verkäufe. Das Amt erhält außerdem Ad-hoc Meldung. Aufgrund der vorliegenden Daten versuchen des BaFin alle Mißbrauchsfälle im Wertpapierhandel aufzudecken.
Dies erfolgt durch:
Bekämpfung von Insidergeschäften
Überwachung der Ad-hoc-Publizität
Überwachung des Bereiches Directors' Dealings also Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern der Geschäftsführung Unternehmens in Aktien dieses Unternehmens.
Verfolgung von Kurs- und Marktpreismanipulation
Schaffung von Markttransparenz durch Veröffentlichung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen
Sie ist auch die zentrale Hinterlegungsstelle die Wertpapierverkaufsprospekte
Seit 2002 werden außerdem Unternehmensübernahmen bei börsennotierten Unternehmen überwacht.
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Bundesanstalt_f%FCr_Finanzdienstleistungsaufsicht.html">Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht </a>