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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) wurde am 1. Mai 2002 als Nachfolgerinstitution des BAKred (ehemaliges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ) des BAWe ( Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel ) und des BAV ( Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ) auf der Grundlage des "Gesetzes über integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht" (FinDAG) vom 22. April 2002 gegründet.

Mit der Gründung der BaFin gibt in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Aufsicht alle Bereiche des Finanzwesens wie Kreditinstitute Finanzdienstleistungsinstitute Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen .

Die Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und die damit verbundenen Risiken sollen dadurch besser erfassbar und handhabbar Die Bundesanstalt soll so einen Beitrag zur und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland leisten.

Die BaFin unterliegt der Rechts- und des Bundesministeriums der Finanzen . Sie ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts mit Dienstsitzen in Bonn und Frankfurt am Main .

Die BaFin beschäftigt rund 1.300 Mitarbeiter wird vollständig durch Gebühren und Umlagen der Institute und Unternehmen finanziert; sie ist damit vom Bundesetat .

Von der BaFin werden etwa 2.400 Kreditinstitute ca. 800 Finanzdienstleistungsinstitute und ca. 700 Versicherungen beaufsichtigt. (Stand: Juli 2003 ).

Inhaltsverzeichnis

Einzelne Aufgaben

Die Aufgaben des BAFin liegen in den folgenden Bereichen :

Bankenaufsicht

Neben eigenen Prüfungen werden durch die Deutsche Bundesbank §7 KWG und außerdem durch Wirtschaftsprüfer weitere Prüfungen durchgeführt. Ziele der Aufsicht
  • Insolvenzschutz Sicherung der anvertrauten Vermögenswerte und der
  • Sicherstellung der Eigenkapitalausstattung für Kreditrisiken (§§10 10a KWG)
  • Aufbau und Organisation eines Risikocontrollings nach Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft

Neben monatlichen Kurzbilanzen sind von den Kreditinstituten Meldungen zu Groß- und Millionenkredite zu Terminen abzugeben.

Versicherungsaufsicht

Hier wird die Erfüllbarkeit der eingangenen aus Versicherungsverträgen überwacht. Hierzu zählen:

Wertpapieraufsicht und Assetmangement

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BaWe) ist eine der Institutionen die BaFin aufgegangen sind. Das BaWe wurde 1995 als Insiderhandel und Front-Running auch gesetzlich untersagt wurden. Banken meldeten 1995 dem BaWe (und der Nachfolgeorganisation BaFin) Wertpapierkäufe sowie -verkäufe. Das Amt erhält außerdem Ad-hoc Meldung. Aufgrund der vorliegenden Daten versuchen des BaFin alle Mißbrauchsfälle im Wertpapierhandel aufzudecken.

Dies erfolgt durch:

  • Bekämpfung von Insidergeschäften
  • Überwachung der Ad-hoc-Publizität
  • Überwachung des Bereiches Directors' Dealings also Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern der Geschäftsführung Unternehmens in Aktien dieses Unternehmens.
  • Verfolgung von Kurs- und Marktpreismanipulation
  • Schaffung von Markttransparenz durch Veröffentlichung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen
  • Sie ist auch die zentrale Hinterlegungsstelle die Wertpapierverkaufsprospekte
  • Seit 2002 werden außerdem Unternehmensübernahmen bei börsennotierten Unternehmen überwacht.

Weblinks




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