Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSamstag, 26. Mai 2012 

Bundesanzeiger


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Der Bundesanzeiger ist das Bekanntgabe- und Verkündungsorgan der Bundesbehörden . Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. In ihm sind zugleich Handelsregisterveränderungen Jahresabschlüsse und Hinterlegungen bekannt zu machen.

Inhalt

Die Stammausgabe gliedert sich in drei Im amtlichen Teil werden die Verkündungen Bekanntmachungen und Ausschreibungen niedergelegt. Der nichtamtliche Teil widmet sich den Legislativorganen des Bundestages und des Bundesrates und gibt eine Übersicht über den der Bundes gesetzgebung . Der dritte Teil umfasst gerichtliche und Bekanntmachungen. Hier werden öffentliche Zustellungen Strafsachen Zwangsversteigerungen für Grundstücke- und Nachlasssachen sowie Urkunden Veränderungen bei den Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften und offenen Handelsgesellschaften sowie weitere Bekanntmachungen Diese Informationen enthält die Stammausgabe. Zusätzlich dazu noch die Module des Zentralregisters in welchem veröffentlichungspflichtigen Veränderungen des Handelsregisters publiziert werden dies daneben das Partnerschafts- das Genossenschafts- das Muster- das Güterrechtsregister die Urheberrolle sowie Konkurse Vergleichs- Vollstreckungsverfahren. Das Modul Jahresabschlüsse umfasst die Publikation Jahresabschlüsse größerer Konzerne und Unternehmen sowie Hinterlegungsbekanntmachungen.

Der Bundesanzeiger erscheint fünfmal wöchentlich und vom Bundesanzeiger Verlag herausgegeben.

Verlag

Der Bundesanzeiger Verlag ist ein Verlagshaus Sitz in Köln und einer Filiale in Limburg . Der Verlag gibt neben dem Bundesanzeiger Bundesgesetzblatt die Parlamentsdrucksachen die Amtsblätter der EG auch die Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung heraus. werden zahlreiche Zeitschriften im Bereich des öffentlichen und des Betreuungs- und Jugendrechts herausgegeben.

Weblinks




Bücher zum Thema Bundesanzeiger

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Bundesanzeiger.html">Bundesanzeiger </a>