Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Bundesbehörden werden errichtet für die bundeseigene Verwaltung (Art. 86 GG). Sie gliedern sich oberste Bundesbehörden Oberbehörden sowie Mittel- und Unterbehörden.
Zu den obersten Bundesbehörden zählen insbesondere die Bundesministerien das Bundeskanzleramt das Bundespräsidialamt der Bundesrechnungshof sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien . Sie sind dadurch gekennzeichnet dass sie durch das Grundgesetz eingerichtet werden. Bundesoberbehörden sind solche die einem Bundesministerium unmittelbar sind selbst aber keine unter ihnen stehende haben z.B. das Bundesverwaltungsamt das Bundeskriminalamt oder das Bundesversicherungsamt. Bundesmittelbehörden stehen zwischen den Bundesministerien und der Verwaltungsebene. Sie sind örtlich nur für Teile Bundesgebiets zuständig z. B. die Oberfinanzdirektionen und Wehrbereichsverwaltungen. Bundesunterbehörden sind den Mittelbehörden nachgeordnet und nur ein kleineres Gebiet zuständig z. B. die oder die Wasser- und Schifffahrtsämter.
Im Bund sind Mittel- und Unterbehörden die in Art. 87 87b und 87d genannten Bereiche beschränkt (Auswärtiger Dienst Bundesfinanzverwaltung Bundeswehrverwaltung weshalb es hauptsächlich Bundesoberbehörden gibt. Zu beachten dass die Oberfinanzdirektionen (Bundesvermögensabteilungen) im Laufe des 2004 aufgelöst werden und deren Tätigkeiten in neu zu errichtenden Bundesanstalt für Immobilien als bundesweite zentrale Anlaufstelle aufgehen werden.