Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) wurde am 1. Januar 1994 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Es ist dem Bundesverkehrsministerium unterstellt und wird von einem Präsidenten (derzeit Rolf Heine).