Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Dieser Artikel bezieht sich auf Deutschland. Für über das Schweizer Bundesgericht siehe bitte Bundesgericht (Schweiz) . Bundesgerichte sind im Sprachgebrauch des Grundgesetzes (siehe Art. 92 GG) die Organe die der Bund als Ausnahme von der der Landeszuständigkeit Aufgaben der Judikative wahrnehmen darf. Dies sind: