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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSamstag, 26. Mai 2012 

Bundes-Immissionsschutzgesetz


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Inhaltsverzeichnis

Zur Geschichte des Gesetzes

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz stammt aus dem Jahr Zum Verständnis ist es sinnvoll den vollständigen des Gesetzes zu kennen: "Gesetz zum Schutz schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen Geräusche Erschütterungen und Vorgänge"

Ansatzpunkt des Gesetzes sind damit bestimmte der Umwelt einwirkung (= Immission). Durch das Gesetz soll die Umwelt insgesamt geschützt werden; das unterscheidet von anderen Gesetzen wie z. B. den oder den Bodenschutzgesetzen die (nur) auf den bestimmter Bestandteile der Umwelt abzielen. Die Zusammenfassung " Luftverunreinigungen Geräuschen Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen " in einem Gesetz die aus der von Umweltschutz oder Umwelttechnik eher willkürlich erscheint sich aus dem Bürgerlichen Recht. § 906 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches lautet:

"Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung Gasen Dämpfen Gerüchen Rauch Ruß Wärme Geräusch und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende insoweit nicht verbieten als die Einwirkung die seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. unwesentliche Beeiträchtigung liegt in der Regel vor die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden."

Das Gesetz wurde zu einer Zeit als industrielle Emissionen als ein ernsthaftes Problem nicht nur die menschliche Gesundheit sondern auch für die Umwelt erkannt worden waren und deren Regulierung dem Instrumentarium der Gewerbeordnung (z. B. frühere Kampagnen wie "Blauer Himmel über der Ruhr") ihren Grenzen angelangt war. Es ist seitdem verändert in seinem Regelungsumfang erweitert und in Regelungstechnik verfeinert worden.

Regelungsansatz

Immissionen lassen sich nur dadurch begrenzen dass Emissionen begrenzt werden. Die gesetzliche Begrenzung von Emissionen stellt immer einen Eingriff in die namentlich die Gewerbefreiheit dar. Deswegen dürfen sie "um ihrer selbst willen" begrenzt werden sondern nach dem Maßstab ihrer Schädlichkeit d.h. ihrer auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Gesetz bezweckt sowohl die Abwehr bestehender oder Gefahren als auch - bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Vorsorge.

Zentraler Begriff ist die Anlage . Dieser wird in § 3 Abs. des Gesetzes definiert:

"Anlagen im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen
2. Maschinen Geräte und sonstige ortsveränderliche technische sowie Fahrzeuge soweit sie nicht der Vorschrift § 38 unterliegen und
3. Grundstücke auf denen Stoffe gelagert oder oder Arbeiten durchgeführt werden die Emissionen verursachen ausgenommen öffentliche Verkehrswege."

Das Gesetz stellt Anforderungen an alle Bestimmte Anlagen unterliegen wegen ihres erhöhten Gefahrenpotentials Genehmigungspflicht mit erhöhten Anforderungen (genehmigungsbedürftige Anlagen § Abs. 1 BImSchG). Diese Anlagen sind nicht Gesetz selbst aufgeführt sondern in der 4. zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) die lange Liste verschiedener Anlagentypen enthält; dabei ist die Größe einer Anlage d.h. das Überschreiten Schwellenwerte hinsichtlich Schadstoffausstoß Stoffdurchsatz oder ähnlich maßgeblich ob sie der Genehmigungspflicht unterliegt oder nicht.

Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist sehr anspruchsvolles Verfahren weil darin sämtliche Umweltauswirkungen Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden müssen. Auf Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch wenn

"1. sichergestellt ist dass die sich aus 5 und einer auf Grund des § erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden und
2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des der Errichtung und dem Betrieb der Anlage entgegenstehen" (§ 6 Abs. 1 BImSchG).

Dies bedeutet dass im Genehmigungsverfahren die aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüft wird die für Anlage einschlägig sind. Sozusagen im Gegenzug ersetzt immissionsschutzrechtliche Genehmigung die meisten anderen erforderlichen Genehmigungen z.B. eine Baugenehmigung (§ 13 BImSchG sog. Eine Ausnahme machen allerdings wasserrechtliche Vorschriften und die ein Planfeststellungsverfahren verlangen. Die Genehmigung gewährt dem Anlagenbetreiber denn mit ihrer Erteilung sind privatrechtliche Ansprüche 906 BGB siehe oben Nr. 1) beschränkt; Betrieb Beeinträchtigte können die Einstellung des Betriebes mehr verlangen (§ 14 BImSchG). Das Genehmigungsverfahren öffentlich. Dies bedeutet dass der Antrag auf Genehmigung öffentlich bekanntgemacht wird und die Gelegenheit bei der Genehmigungsbehörde Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Weitere Zwecke und Inhalte des Gesetzes

Das Gesetz enthält neben den Vorschriften auf einzelne Anlagen bezogen sind auch solche die Überwachung der Luftqualität (§§ 44 ff.) auf die räumliche Planung einwirken (§ 50 sowie solche die die Vorsorge für Störfälle (§§ 51a 52a 58a-d).

Durchführungsverordnungen

Das Gesetz selbst regelt nur die Anforderungen. Die für die Praxis wesentlichen überwiegend Einzelheiten sind in zahlreichen Durchführungsverordnungen geregelt die Anforderungen an bestimmte Typen von Anlagen definieren Einzelheiten zum Genehmigungsverfahren und zur Überwachung von enthalten.

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