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Bundeskanzleramt Wien
Der österreichische Bundeskanzler ist der Vorsitzende der österreichischen Bundesregierung hat aber gegenüber den Bundesministern weder Weisungsrecht noch eine Richtlinienkompetenz . Er ist nach der Verfassung den übrigen Mitgliedern der Bundesregierung rechtlich Da er jeden Minister dem Bundespräsidenten zur vorschlagen kann ist seine Stellung im politischen Österreichs trotzdem beträchtlich. Außerdem ist er üblicherweise Vorsitzende einer der Regierungsparteien und damit auch einem besonderen realpolitischen Gewicht ausgestattet.
Die Ernennung des Bundeskanzlers erfolgt durch Bundespräsidenten welcher de iure in der Wahl Person vollkommen frei ist de facto jedoch die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat Rücksicht nehmen muss. Der Bundeskanzler schlägt Bundespräsidenten die übrigen Mitglieder der Bundesregierung zur vor. Mit der Vereidigung ist die Bundesregierung (und mit ihr Bundeskanzler) sofort handlungsfähig - eine Bestätigung durch Nationalrat ist nicht notwendig (er kann sie jedoch jederzeit ein Misstrauensvotum entlassen).
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