Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung und bestimmt die Richtlinien ihrer Politik. hat nach Artikel 65 des Grundgesetzes (GG) die Richtlinienkompetenz und bestimmt die Eckwerte an denen Bundesminister die Leitung ihrer Ministerien ausrichten müssen.
Der Bundeskanzler muss weder Mitglied des Bundestags noch einer politischen Partei sein. Gemäß dem Grundsatz der Unvereinbarkeit er weder ein anderes besoldetes Amt bekleiden einen Beruf oder ein Gewerbe ausüben kein leiten und nicht ohne Zustimmung des Bundestages Aufsichtsrat eines auf Gewinn orientierten Unternehmens angehören 66 GG).
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne vorherige Aussprache mit absoluter Mehrheit Sitze ( Kanzlermehrheit Art. 63 Abs. 1 und Abs. Satz 1 GG). Die Wahl findet statt das Amt vakant ist (Zusammentritt eines neuen Tod Rücktritt oder Amtsunfähigkeit des Bundeskanzlers).
Gelingt die Wahl im ersten Wahlgang so hat der Bundestag zwei Wochen Zeit absoluter Mehrheit einen Bundeskanzler zu wählen (Art. 63 3 GG). Sollte auch in dieser Zeit gewählt werden findet unverzüglich ein Wahlgang statt dem gewählt ist wer die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann 63 Abs. 4 Satz 1 GG). Der muss einen mit absoluter Mehrheit Gewählten innerhalb sieben Tagen zum Bundeskanzler ernennen einen mit Mehrheit Gewählten kann er innerhalb von sieben ernennen oder gemäß Art. 63 Abs. 4 2 und 3 GG den Bundestag auflösen.
Nach der Wahl wird der Bundeskanzler Bundespräsidenten ernannt und anschließend im Plenum des durch den Bundestagspräsidenten vereidigt (Art. 63 Abs. 2 Satz Art. 64 Abs. 2 und Art. 56
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des vom Bundespräsidenten ernannt oder entlassen (Art. 64 1 GG). Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden laut Art. 62 GG die Bundesregierung .
Im Etat des Bundeskanzleramtes ist auch der Etat Bundesnachrichtendienstes enthalten. Dieser wird aus Geheimhaltungsgründen nicht erläutert ("Krokodiletat") sondern nur als Gesamtsumme veranschlagt.
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