Die Behörde deren Aufgabe (in Zusammenarbeit den Landeskartellbehörden) der Schutz des Wettbewerbes ist verfügt über einen Haushalt von Millionen Euro (Stand 2004) und 270 Mitarbeiter denen knapp die Hälfte Juristen oder Ökonomen
Grundlage der Tätigkeit des Bundeskartellamtes ist auch als Kartellgesetz bekannte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen das am 1. Januar 1958 in trat und das zuletzt 1999 an die Erfordernisse angepasst wurde. Neben dem Bundesrecht kann Behörde auch EU-Recht anwenden falls die Europäische dies nicht selbst tut.
Die Hauptaufgaben des Bundeskartellamtes bestehen in Durchsetzung des Kartellverbotes der Durchführung der Zusammenschlusskontrolle sowie in der Ausübung der Missbrauchsaufsicht marktbeherrschende Unternehmen. Das Bundeskartellamt kann insbesondere Zusammenschlüsse Unternehmen verbieten missbräuchliche Verhaltensweisen untersagen Auflagen erteilen Geldbussen verhängen. Außerdem verfügt die Behörde über Ermittlungsbefugnisse.
Das Bundeskartellamt ist - soweit das nichts anderes bestimmt - nicht zuständig für deren Bedeutung über das Gebiet eines Bundeslandes hinausgeht. Hierfür sind die Landesbehörden zuständig. Einige Fusionskontrollen werden auch durch die EG-Kommission durchgeführt.