Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. In Österreich bildet der Bundesrat neben dem Nationalrat die zweite Kammer. Die Anzahl der pro Bundesland wird per Entschließung vom Bundespräsidenten (zuletzt 1993 ) nach jeder allgemeinen Volkszählung nach der der Bundesländer festgelegt und beträgt zwischen 3 12 Sitzen. Die Bundesratsmitglieder sind der jeweiligen Landesregierung nicht verantwortlich ( imperatives Mandat ) die Sitzverteilung spiegelt die Zusammensetzung der Landesparlamente wider (entsprechend sind auch Oppositionsparteien vertreten).
In der politischen Praxis hat der in Österreich nur sehr geringen Einfluss da in den allermeisten Fällen gegenüber dem Nationalrat nur ein aufschiebendes Veto hat das vom Nationalrat durch einen übergangen werden kann.