Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ist am 26. Juli ] 1957 als Art. VIII des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften verkündet worden und bis zum Inkrafttreten Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) der tragende Pfeiler des Rechts anwaltlichen Gebühren.
Die BRAGO regelt bundeseinheitlich die Vergütung Leistungen der Rechtsanwälte . Sie löst die Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 7. Juli 1879 und ergänzende landesrechtliche Bestimmungen ab.
Der wesentliche Fortschritt der BRAGO im zu den älteren Rechtsvorschriften ist die weitgehende der Verfahrenspauschgebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie in Verfahren vor den Verfassungs - Verwaltungs - und Finanzgerichten . In all diesen Rechtszweigen erfolgt die nach der BRAGO durch den Anfall von Verhandlungs- Beweis- und Vergleichsgebühren.
Das besondere dieser Verfahrenspauschgebühren ist das einer Mischkalkulation entspringen. Die Berechnung der Gebühr dem Verfahrensgang und dem Gegenstands- oder Streitwert führt dazu daß die anwaltliche Leistung Fällen geringer Gegenstandswerte nicht angemessen honoriert wird teilweise nicht einmal die Geschäftskosten des Anwalts wird. Demzufolge ist der Anwalt darauf angewiesen Fällen mit hohen Streitwerten eine Vergütung zu welche zugleich diese Verluste mit ausgleicht.
Weiter sind in der BRAGO Einzelheiten die Fälligkeit der Gebühren den Anspruch auf und die Gebührenberechnungen niedergelegt. Insoweit gehen die der BRAGO den Bestimmungen des Schuldrechts vor.
Im Zuge der erforderlichen Anpassung der an die sich ändernden Lebensverhältnisse und in auf die zunehmende Zahl von Rechtsanwälten welche Tätigkeit am Markt anbieten wird die BRAGO 1. Juli 2004 durch das RVG abgelöst.
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