Das BSG entscheidet über Sprungrevisionen gegen Urteile der Sozialgerichte und Revisionen gegen Entscheidungen der Landessozialgerichte . Daneben ist es erst- und letzt instanzlich zuständig für Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen Bund und den Ländern oder zwischen verschiedenen in Angelegenheiten der Sozialversicherungen und den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen
Die allgemeine Dienstaufsicht (natürlich nicht über Rechtsprechung!) führt das zuständige Bundesministerium für Gesundheit soziale Sicherung. Die Spruchkörper des Gerichts heißen Senate . Sie sind mit drei Berufs richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.
Das zugehörige Gesetz ist das Gesetz die Sozialgerichtsbarkeit (SGG).