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Bundestag (Deutscher Bund)


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Der Bundestag (auch Bundesversammlung genannt) war von 1815 - 1866 das oberste Organ des Deutschen Bundes und das einzige das für ganz zuständig war.

Ins Leben gerufen wurde der Bundestag Beschluss des Wiener Kongresses der nach den Napoleonischen Kriegen eine neue Friedensordnung für Europa und eine neue Verfassungsordnung für Deutschland schaffen sollte. Die auf Souveränität bedachten deutschen Staaten - damals vier Freie Städte und 34 Fürstentümer - konnten sich jedoch nicht auf Wiederherstellung des 1806 aufgelösten Kaiserreichs einigen.

Daher sah die die Deutsche Bundesakte von 1815 die Bestandteil der Wiener war einen Bundestag als ständigen Gesandtenkongress aller vor der an die Stelle der früheren Zentralgewalt treten sollte. Zum Sitz des Bundestages das Palais Thurn und Taxis in der Freien Stadt Frankfurt am Main bestimmt.

Im engeren Rat (Bundesregierung) wurden Beschlüsse durch einfache Mehrheit Beschlüsse besonderer Tragweite wurden vom engeren Rat das Plenum gegeben das mit 2/3 Mehrheit beschloss. der Grundgesetze und Beschlüsse in Religionsangelegenheiten bedurften Einstimmigkeit. Den ständigen Vorsitz im Bundestag führte Gesandte Österreichs . Die Beschlüsse des Bundestages waren für Mitgliedsstaaten bindend die Ausführung lag aber allein deren Händen. Auch die Hoheit über Zoll - Polizei - und Militärwesen verblieb bei den Einzelstaaten.

Im engeren Rat hatten die 11 und Mittelstaaten ( Österreich Preußen Bayern Sachsen Hannover Württemberg Baden Kurhessen Hessen-Darmstadt Dänemark (für Holstein ) und Niederlande (für Luxemburg ) je eine Virilstimme während die Kleinstaaten 6 Gruppen zusammengefasst waren und mit je Kuriatstimme abstimmten:

Im Plenum zählten 70 Stimmen die in Abhängigkeit von der Größe auf die Staaten verteilten: Österreich und die 5 Königreiche Bayern Sachsen Hannover und Württemberg) je 4 Baden Kurhessen Hessen-Darmstadt Holstein und Luxemburg je Stimmen Braunschweig Mecklenburg-Schwerin und Nassau je 2 und die übrigen 25 Kleinstaaten und freien je 1 Stimme.

Bis zur Märzrevolution von 1848 - und auch danach wieder - der Bundestag ausschließlich ein Instrument der deutschen und der Reaktion . In den Jahren 1835/36 erließ der beispielsweise Zensurbestimmungen durch welche die Werke Heinrich Heines und der Dichter des Jungen Deutschland in allen Staaten des Bundes verboten

Als Folge der Revolution von 1848 der Bundestag sich gezwungen seine Befugnisse auf in der Paulskirche tagende Nationalversammlung das erste frei gewählte deutsche Parlament zu übertragen. Nach dem Scheitern der wurde der Bundestag 1850 jedoch wieder hergestellt. Endgültig aufgelöst wurde erst als der Deutsche Bund 1866 im Preußisch-Österreichischen Krieg zerbrach und Frankfurt von Preußen annektiert wurde. Seine Befugnisse gingen zunächst den Norddeutschen Reichstag nach der deutschen Einigung 1871 auf den Deutschen Reichstag über.

Siehe auch: Bundesversammlung .




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