Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Präsident des Deutschen Bundestages auch Bundestagspräsident hat das zweithöchste Staatsamt dem Bundespräsidenten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland inne. Er aber nicht dessen Stellvertreter. (Dies ist der Präsident des Bundesrates ).
Aus dieser Perspektive blickt der Bundestagspräsident über Plenarsaal
Der Bundestagspräsident wird nach jeder Wahl des Bundestages bei dessen konstituierender Sitzung dessen Mitte von allen Abgeordneten gewählt. Die Sitzung wird bis zur durch den Alterspräsidenten geleitet.
In der Regel stellt die Partei mit den meisten Abgeordneten den Bundestagspräsidenten. Praxis hat sich bereits in der Weimarer Republik eingebürgert wenngleich es hierzu keine gesetzliche gibt. Die Amtszeit des Bundestagspräsidenten endet mit jeweiligen Legislaturperiode. Er ist damit grundsätzlich vorzeitig absetzbar. Eine Wiederwahl in der nächsten Legislaturperiode aber möglich sofern der bisherige Amtsinhaber wieder des neuen Bundestages wird.
Der Bundestagspräsident hat mehrere Stellvertreter ("Vizepräsident Deutschen Bundestages" oder "Bundestagsvizepräsident") die von den im Bundestag vertretenen Parteien gestellt werden. Derzeit es vier Vizepräsidenten. Bis zum Beginn der 13. Wahlperiode 1994 war in der Geschäftsordnung nicht festgelegt Stellvertreter der Bundestagspräsident hat. Es gab nur Vereinbarungen so dass es meist 4 Vizepräsidenten 1983 war erstmals von den GRÜNE N versucht worden die Zahl der Vizepräsidenten 5 zu erhöhen um ebenfalls im Präsidium zu sein. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. wurde danach von der Partei mehrfach erneut Doch scheiterten diese Anträge alle. Erst 1994 die Mindestzahl dahingehend geändert dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten vertreten sein muss. Demzufolge der Deutsche Bundestag (durch die PDS ) von 1998 bis 2002 fünf Vizepräsidenten.
Gesetzliche Grundlage für den Bundestagspräsidenten und Stellvertreter ist zunächst Artikel 40 des Grundgesetzes . Danach wählt der Bundestag seinen Präsidenten dessen Stellvertreter. Ferner gibt sich der Bundestag Geschäftsordnung. Damit ist bereits die zweite Gesetzesgrundlage Die Geschäftsordnung muss laut einem Urteil Bundesverfassungsgerichts von 1952 nach jeder Bundestagswahl neu erlassen werden. der Praxis wird jedoch meist die bestehende neu aufgelegt. Hin und wieder ist diese auch geändert worden. Sie regelt u.a. die und Pflichten des Bundestagspräsidenten sowie die Anzahl Vizepräsidenten.
Die wichtigste Funktion des Bundestagspräsidenten besteht der Leitung der Bundestagssitzungen. Dazu nimmt er auf dem Podium im Plenarsaal des Bundestages sitzt also allen anderen Abgeordneten gegenüber. Der vertritt den Bundestag ist Adressat aller Gesetzentwürfe Vorlagen die von der Bundesregierung vom Bundesrat aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. ist er der Empfänger aller Eingaben die den Reihen des Parlaments stammen oder an Bundestag gerichtet werden.
Außerdem steht dem Präsidenten das Hausrecht die Polizeigewalt zu. Er ist auch die Dienstbehörde der Bundestagsbeamten wobei er bestimmte Personalentscheidungen mit dem ganzen Präsidium trifft. Sonstige Rechte Pflichten des Bundestagspräsidenten sind in der Geschäftsordnung
Der Bundestagspräsident ist ferner der Empfänger Rechnenschaftsberichte der politischen Parteien überwacht die Einhaltung Parteispendengesetze und regelt die Wahlkampfkostenerstattung .
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