Die Bundesverfassung ist auf der obersten des Schweizerischen Rechtssystems. Sie dirigiert Gesetze Verordnungen Erlasse des Bundes der Kantone und der Gemeinden. Kantonale Verfassungen dürfen Bundesverfassung nicht widersprechen.
Die Bundesverfassung wurde letztmals in den 1990er -Jahren revidiert und von Volk und Ständen am 18. April 1999 mit 59.2 % respektive 13 Standesstimmen gutgeheissen. Sie ersetzt die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 (alte Bundesverfassung kurz aBV) und hat verschiedene bis dahin lediglich in Entscheiden des Bundesgerichts und Rechtskommentaren festgehaltene Grundrechte erfasst. Sie am 1. Januar 2000 inkraft.
Aufgrund von Verfassungsinitiativen und Gegenvorschlägen unterliegt die Schweizer Bundesverfassung häufigen Änderungen.