Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Bundesversammlung wählt nach Artikel 54 Absatz 1 1 des Grundgesetzes den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen aus den 16 Landesparlamenten nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Vertretern die nicht Politiker oder Landtagsabgeordnete sein müssen. Jedes ihrer darf Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten
Laut Verfassung tritt die Bundesversammlung spätestens Tage vor Ende der Amtszeit eines Bundespräsidenten – seit 1979 traditionell am 23. Mai dem Tag der Verkündung des Grundgesetzes Mai 1949 ). Der Bundestagspräsident hat den Vorsitz der Bundesversammlung inne. von der Wahl des Bundespräsidenten hat die keine weiteren Aufgaben.
Die Mitglieder der Bundesversammlung genießen von Zeitpunkt an dem sie ihre Wahl zum annehmen bis zum Zusammentreten der Bundesversammlung Immunität . Da die Bundesversammlung nur einmal tagt nach Auffassung des Deutschen Bundestags über die dieser Immunität abweichend von den üblichen Gepflogenheiten nur die Bundesversammlung selbst entscheiden sondern auch Bundestag . Es gibt hierzu allerdings keine explizite Am 2. April 2004 erfolgte durch Beschluss des Bundestags die der Immunität des Berliner Mitglieds Peter Strieder am 29. April 2004 die des Dr. Walter Döring .
Bundesversammlung
50 % Bundestagsabgeordnete (derzeit 602) ¹
50 % von den Landtagen gewählte Vertreter (entsprechend der Anzahl der Bundestags- abgeordneten – 603) ¹
¹ Am 17. April 2004 verstarb die Anke Hartnagel . Da es sich um ein Überhangmandat handelte bei denen kein Nachrücken erfolgt reduzierte sich damit die Zahl Bundestagsabgeordneten.
HTML-Code zum Verweis auf diese Seite: <a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Bundesversammlung_(Deutschland).html">Bundesversammlung (Deutschland) </a>