Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das CdZ-Gebiet Lothringen bestand von 1940 bis 1944.
Er handelte sich dabei um ein französisches Gebiet das unter einem deutschen Chef der Zivilverwaltung gestanden hatte und zur Eingliederung in Deutsche Reich vorgesehen war.
Gegen Ende des Frankreichfeldzuges durchbrachen deutsche von Saarbrücken aus die Befestigungen der französischen Maginot-Linie . Da diese auch von Westen her umgangen war – die deutschen Truppen näherten vom Oberlauf der Marne her bereits der Schweizer Grenze – die französischen Truppen am 12. Juni 1940 Aufforderung ihrer Führung Lothringen zu räumen. Das auch bis auf die eigentlich Festungsanlagen die besetzt blieben.
Am 22. Juni 1940 kapitulierten diese im Raum Nancy und südlich. Danach war insgesamt deutsch besetzt und zwar zunächst unter
Durch Führererlass vom 2. August 1940 Lothringen – das französische Departement Moselle (Mosel) einem deutschen Chef der Zivilverwaltung unterstellt. Ihm oblag es die gesamte im zivilen Bereich zu führen. Er unterstand unmittelbar erhielt von ihm allgemeine Weisungen und und hatte „hiernach und nach den fachlichen der Obersten Reichsbehörden für den Wiederaufbau des Gebietes zu sorgen“.
Zum Chef der Zivilverwaltung in Lothringen der Reichskommissar für die Saarpfalz (seit dem Mai 1941: Reichsstatthalter in der Westmark) und Gauleiter der Josef Bürckel in Saarbrücken ernannt.
Sitz der Verwaltung wurde die Stadt Saarbrücken . In Metz befand sich vorläufig eine des Chefs der Zivilverwaltung deren Aufgabe unter darin bestand die bisherige französische Präfektur abzuwickeln. Mit dem 1. April 1941 wurde Außenstelle aufgelöst.
Die geplante vollständige Eingliederung Lothringens in Deutsche Reich und seine Verklammerung mit dem Saarland und der bayrischen Pfalz zu einem Reichsgau Westmark fand bis zum Kriegsende aber mehr statt.
Nach der Invasion in der Normandie im Juni 1944 der amerikanische Vormarsch bis Mitte September 1944 Westen her die Mosel beiderseits Diedenhofen und im übrigen an den Fortlinie westlich von zum Stehen. Die Stadt wurde von einem Kampfverband der Fähnriche der dortigen Kriegsschule verteidigt.
Am 8. November erfolgte ein neuer der amerikanischen Armee. Er führte zunächst zur von Metz und endete Mitte Dezember an alten Reichsgrenze am Westwall.
Damit war die deutsche Verwaltung von beendet.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges das Gebiet Lothringen wieder zu Frankreich und heute als Departement Moselle (Mosel) Teil der Lorraine (Lothringen).
der Stadtkreis Metz unter einem deutschen Stadtkommissar später : Oberbürgermeister
die Landkreise Bolchen (Boulay) Diedenhofen-Ost (Thionville-Est) Diedenhofen-West (Thionville-Ouest) Forbach Saarburg (Sarrebourg) Saargemünd (Sarreguemines) und Salzburg (Château-Salins) unter deutschen Landkommissaren später : Landräten.
Zum 1. Oktober 1940 wurden die Langenheim Martinsbann Montenich Sankt Julian und Wallern dem Landkreis Metz in den Stadtkreis Metz eingegliedert
Am 1. Dezember 1940 wurden die Diedenhofen-Ost und Diedenhofen-West zum neuen Landkreis Diedenhofen zusammengeschlossen unter Grenzkorrekturen zu Gunsten des Metz ferner die Landkreise Bolchen und Forbach neuen Landkreis Sankt Avold .
Zum 25. Januar 1941 erhielt der Saarburg die Zusatzbezeichnung „(Westmark)“ zur Unterscheidung vom Landkreis in der Rheinprovinz Regierungsbezirk Trier. Der Landkreis Salzburg wurde endgültig in Salzburgen umbenannt.
Zum 1. April 1941 wurde der Metz erneut durch die Eingliederung der Gemeinden Manningen Masch Mühlen bei Metz Pleppweiler Russingen und Wappingen aus dem Landkreis Metz und Gemeinde Bettsdorf b. Diedenhofen aus dem Landkreis vergrößert. Ferner fanden zur gleichen Zeit Grenzkorrekturen den Landkreisen Diedenhofen Metz Sankt Avold Saargemünd Salzburgen statt. Im übrigen wurde die gesamte Gemeindestruktur eine Gebietsreform dadurch verändert dass viele Gemeinden und mit anderen zusammengeschlossen wurden.
Im Bereich des Landkreises Salzburgen hatte Ausweisungen der französischsprachigen Einwohner in das übrige die Einwohnerzahl so abgenommen dass die Gemeindezahl nur noch 21 (!) Großgemeinden verringert werden
Zum 1. April 1943 wurde die Forbach mit den Gemeinden Alstingen Kleinrosseln und aus dem Landkreis Sankt Avold herausgelöst und besonderer Verwaltungsbezirk Forbach in die Verwaltung der Stadt und Stadtkreises Saarbrücken überführt. Das geschah im Vorgriff die Bildung des Reichsgaues Westmark – die Kriegsende nicht mehr stattgefunden hat – und geplante formelle Eingemeindung nach Saarbrücken.
Zunächst galt das bisherige französische Kommunalrecht
Am 1. Januar 1941 wurde das Deutschen Reich gültige Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 eingeführt. Hierzu erging am 1. Februar 1941 Durchführungsverordnung wonach aus mehreren Gemeinden gemeinschaftliche Bürgermeistereien gebildet werden konnten.
Am 1. April 1941 wurde die Kreisordnung für Lothringen vom 25. März 1941 eingeführt wonach anderem die bisherigen Kantone aufgelöst wurden.
Zunächst galten vorläufig die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen ihrer deutschen Fassung. Später wurden am 25. Januar 1941 Ortsnamen endgültig in einer deutschen Fassung festgelegt die erheblich von der im Jahre 1918 abwich.
Ab 1. November galten in Lothringen deutsche Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung. Die bisherigen wurden in Amtsgerichte die bisherigen Gerichte 1. in Landgerichte umgewandelt. In Metz wurde als ein oberlandesgerichtlicher Senat eingerichtet.
Ab 1. April 1942 nahmen unter Landesarbeitsgericht Metz 5 Arbeitsgerichte ihre Tätigkeit auf.
Zum 1. Mai 1942 trat in das gesamte deutsche Strafrecht und Strafverfahrensrecht in In Metz bestand ferner ein Sondergericht .
Zum 1. März 1943 wurde das deutsche bürgerliche (Zivil-) Recht in Lothringen eingeführt.
Ausgehend von der Reichspostdirektion Saarbrücken wurden dem 17. Juli und dem 28. August 15 deutsche Dienstpostämter in Lothringen eingerichtet. Vom 1. Januar 1942 galten nur die im Altreich üblichen Postwertzeichen. Mit dem 1. September 1943 wurde Aufnahme des allgemeinen (Reichs-) Postdienstes verfügt so dass die deutsche Dienstpost ihren Betrieb einstellten konnte.
Die militärischen Hoheitsrechte in Lothringen übten dem Erlass vom 2. August 1940 zunächst die Oberbefehlshaber der deutschen Armeen aus.
Durch Erlass vom 12. Oktober 1940 die Ausübung der militärischen Hoheitsrechte dem Oberbefehlshaber Heeres (Befehlshaber des Ersatzheeres) nach den im Reich gültigen Bestimmungen übertragen. Dementsprechend wurde am Oktober 1940 Lothringen dem Wehrkreis XII in zugeschlagen.
Am 16. April 1941 wurde die der reichsdeutschen Wehrpflichtigen in Lothringen durch die neu Wehrbezirkskommmandos Diedenhofen Metz Saargemünd und Sankt Avold
Durch Verordnung vom 19. August 1942 die Wehrpflicht in der deutschen Wehrmacht auch die „deutschen Volkszugehörigen“ in Lothringen ausgedehnt und für die Jahrgänge 1920 bis 1924.
Mit dem 16. Februar wurden auch Angehörigen der Jahrgänge 1914 und jünger wehrpflichtig.
Mit der Verordnung vom 7. Dezember zur Neuordnung des Siedlungraumes in Lothringen wurde der Grundbesitz der aus Lothringen ausgesiedelten (!) Personen beschlagnahmt und eingezogen. Er „vornehmlich zur Neubildung deutschen Bauerntums und für zu verwerten“. Hierzu wurde am 7. Januar 1941 Kulturamt (Umlegungs- und Siedlungsbehörde) zunächst nur in Metz eingerichtet.
Durch Anordnung vom 10. Juli 1942 die Besiedlung des lothringischen Grenzlandes der „Bauernsiedlung Westmark GmbH“ in Saarbrücken