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Charte Waldeck


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Die Charte Waldeck war der nach den Ereignissen der Märzrevolution im Juli 1848 vorgelegte Entwurf einer Verfassung für das Königreich Preußen benannt nach dem Vorsitzenden der damaligen Nationalversammlung Franz Leo Benedikt Waldeck.

Dieser Verfassungsentwurf sah u.a. die Gewährung Grundrechten Einführung einer Volkswehr sowie eine Beschränkung des Vetorechts des Königs gegen Beschlüsse des Parlaments und das allgemeine Wahlrecht für die zweite Kammer des Parlaments

Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. hatte sich im Zuge der Märzrevolution 1848 / 49 zunächst gezwungen gesehen den Forderungen der und demokratisch gesinnten Revolutionäre nachzukommen. Diese hatten im März 1848 Barrikaden- und Straßenkämpfen die Oberhand über die Truppen erlangt. Außer Forderungen nach liberalen Reformen hatte die Revolution die schon in anderen Staaten des Bundes um sich gegriffen hatte auch eine Einigung Deutschlands zum Ziel.

Neben anderen Zugeständnissen Friedrich Wilhelms IV. am 22. Mai 1848 auch die preußische einberufen die eine preußische Verfassung unter liberalem ausarbeiten sollte. Bis dahin war die Verfassung den preußischen Königen seit 1815 immer wieder aber nie ein- bzw. umgesetzt worden.

Während die Nationalversammlung über die Verfassung beruhigte sich die revolutionäre Situation in Berlin Unter dem Einfluss seiner Hofberater vollzog der daraufhin eine reaktionäre Kehrtwende und machte einige Zugeständnisse rückgängig.

Als die Charte Waldeck schließlich im 1848 vorgelegt wurde wurde dieser Verfassungsentwurf vom und den konservativen Abgeordneten abgelehnt. Die preußische wurde Anfang Dezember 1848 wieder aufgelöst. Erst als ein Jahr später Ende Januar 1850 Friedrich Wilhelm selbst eine eigene Verfassung ein zwar einige Elemente der Charte Waldeck aufnahm die Macht des Königs z.B. mit einem königlichen Notverordnungsrecht unangetastet ließ. Statt des in der Waldeck vorgeschlagenen gleichen Wahlrechts wurde ein Dreiklassenwahlrecht festgelegt. Diese im Grunde undemokratische Verfassung Königs blieb in Preußen im Wesentlichen bis in Kraft.

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