Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Corpus Iuris Civilis ist ein Gesetzeswerk das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des byzantinischen Justinian I. aus älteren Juristenlehrbüchern (Institutionen) Kommentaren (Digesten) Kaisererlassen ( Codex Iustinianus ) und neuen Gesetzen (Novellae) unter Leitung Hofjuristen Tribonianus zusammengestellt wurde. Es stellte in Hinsicht (z.B. hinsichtlich der Rechtsstellung von Frauen Sklaven) ein für damalige Vorstellungen fortschrittliches Gesetzeswerk
Das Corpus Iuris Civilis bildete im Europa viele Jahrhunderte lang in Deutschland bis Inkraftreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ) am 1. Januar 1900 in seiner Ausformung durch die Pandektenwissenschaft die maßgebliche Rechtsquelle für das Zivilrecht .