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Corpus iuris civilis


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Das Corpus Iuris Civilis ist ein Gesetzeswerk das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des byzantinischen Justinian I. aus älteren Juristenlehrbüchern (Institutionen) Kommentaren (Digesten) Kaisererlassen ( Codex Iustinianus ) und neuen Gesetzen (Novellae) unter Leitung Hofjuristen Tribonianus zusammengestellt wurde. Es stellte in Hinsicht (z.B. hinsichtlich der Rechtsstellung von Frauen Sklaven) ein für damalige Vorstellungen fortschrittliches Gesetzeswerk

Das Corpus Iuris Civilis bildete im Europa viele Jahrhunderte lang in Deutschland bis Inkraftreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ( BGB ) am 1. Januar 1900 in seiner Ausformung durch die Pandektenwissenschaft die maßgebliche Rechtsquelle für das Zivilrecht .

Ausgaben

  • Theodor Mommsen Paul Krüger (Hg.): Corpus Iuris Civilis Hildesheim 1988 ISBN 3296121013
  • Okko Behrends Rolf Knüttel u.a. (Hg.): Corpus Iuris Civilis. Text und Übersetzung Heidelberg 1995 ff. ISBN 3811491946

Literatur

siehe auch: Pandekten




Bücher zum Thema Corpus iuris civilis

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