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Das Copyright bezeichnet im angloamerikanischen Rechtskreis das Recht Sache bzw. ein Werk zu vervielfältigen. Es findet seine Entsprechung deutschen Urheberrecht .
Das Copyright im englisch-amerikanischen Rechtssystem findet seine Entsprechung im europäischen Urheberrecht. werden im Gegensatz zum europäischen Recht die und Verwertungsrechte über ein Werk oft nicht Urheber (z. B. dem Künstler ) sondern dem Verlag zugestanden. Der Urheber behält dann eingeschränkte die den Missbrauch des Copyrights seitens der verhindern sollen.
Das Copyright musste in den USA vor einigen Jahren im Gegensatz zum Urheberrecht Deutschland explizit angemeldet werden und erlosch 75 nach der Eintragung in das zentrale Copyrightverzeichnis. gilt für neue Werke auch in den ein Schutz bis 70 Jahre nach dem des Urhebers bzw. 95 Jahre für Firmen. Anmeldung des Copyrights bei der Library of Congress ist nicht unbedingt nötig wird aber
Im Internet wird die rechtliche Durchsetzung Copyright zunehmend als problematisch angesehen da international verfasste Rechtssysteme und Urheberschaftsregelungen oftmals miteinander in geraten.
Probleme gibt es in Deutschland auch der Durchsetzung des Urheberrechts . Manche sprechen bereits von einer Krise Rechts. Auf der einen Seite sind die der Urheber für elektronische Inhalte oftmals national international kaum durchzusetzen. Auf der anderen Seite der rechtliche Schutz durch technische Verfahren die Umgehen der Schutzrechte ermöglichen zunehmend ausgehebelt.