Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine Bundesbehörde mit Sitz in die Patentanträge prüft und bei Erfüllung der Voraussetzung Patente erteilt.
Weiterhin nimmt das Amt Anträge auf markenrechtliche Registrierung von Markenzeichen (Worte Bilder Farben Tonfolgen) entgegen. Die Behörde ist somit eine des gewerblichen Rechtsschutzes .
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