Die Körperschaft des öffentlichen Rechts "DeutschlandRadio" zum 1. Januar 1994 durch einen Staatsvertrag aller 16 Bundesländer Bundesrepublik Deutschland errichtet. Der Staatsvertrag regelt dass in und in Berlin jeweils ein nationales deutschsprachiges produziert wird welche von allen Bundesländern sowie ARD und ZDF gemeinsam getragen werden. Nachdem es bislang bundesweite öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme gibt (ARD und ZDF) man nach der Wiedervereinigung auch zwei bundesweite anbieten.
Das Programm aus Köln trägt die Bezeichnung Deutschlandfunk und ist das Nachfolgeprogramm des gleichnamigen Hörfunkprogramms das bis 1993 von der bis bestehenden eigenständigen Rundfunkanstalt "Deutschlandfunk" (Sitz in Köln) wurde.
Das Programm aus Berlin trägt die Bezeichnung DeutschlandRadio Berlin und ist ein neues Programm das den beiden bis 1993 gesendeten Hörfunkprogrammen RIAS Berlin und DS Kultur hervorging die gleichzeitig ihren Sendebetrieb einstellten.
Die beiden Programme aus Köln und werden über UKW Mittelwelle und Langwelle über einen Kurzwellensender in Berlin sowie analog und digital das Astra-Satellitensystem ausgestrahlt.
Die Leitung des DeutschlandRadios obliegt dem Intendanten der vom Hörfunkrat für eine Amtszeit von fünf Jahren wird. Dem Hörfunkrat (in anderen Rundfunkanstalten heißt dieses Gremium "Rundfunkrat") gehören Vertreter aller Bundesländer sowie Repräsentanten Landesverbände und gesellschaftlich relevanter Gruppen an. Er quasi das "Parlament" der Körperschaft DLR. Daneben es als Kontrollorgan für den Intendanten den Verwaltungsrat der aus drei Vertretern der Länder Vertreter des Bundes und jeweils zwei Vertretern ARD und ZDF besteht.