Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Dhimma ist ein arabischer Begriff der juristischen Status nichtmuslimischer Untertanen in islamischen Ländern Er stammt vom Verb dhamma "tadelnswert finden abfällig beurteilen" bedeutet aber den praktischen Gebrauch in etwa "Zahlungsverpflichtung" "Schutzvertrag" auch "Ehre" und "Verantwortlichkeit".