Lautes ansprechen und anfassen (schütteln an Schulter) des Patienten. Reagiert der Patient nicht eine Bewusstseinsstörung vor. Dies ist eine lebensbedrohliche Situation es muss sofort ein Notruf gemacht werden ( phone first ).
Bei der Bewusstlosigkeit erschlafft die Muskulatur des Patienten. Es besteht die Gefahr der Patient an seiner eigenen Zunge erstickt wenn diese die Atemwege verlegt.
Erste Maßnahme ist daher der so lebensrettende Handgriff mit dem ein frei halten der erreicht wird. Dazu fasst der Helfer den an Kinn und Stirn hebt das Kinn und beugt den Kopf vorsichtig nach hinten.
Zur Atemkontrolle legt der Helfer seinen über Mund und Nase des Patienten mit Blickrichtung in Richtung Brustkorb . Der Helfer versucht ein Atemgeräusch zu den Luftzug der Atmung mit der Wange fühlen oder das Heben und Senken des zu sehen.
Atmet der Patient nicht so wird zwei mal beatmet ( siehe Atemspende ).
Daran schließt sich als weitere Kontrolle Suche nach weiteren Lebenszeichen an.
Der Helfer sucht nach weiteren Lebenszeichen beispielsweise das Einsetzen der Atmung oder ein nach der durchgeführten Atemspende. Eine weitere Möglichkeit Suche nach Lebenszeichen wäre die Kontrolle des Pulses . Die Pulskontrolle wird in der Laienausbildung mehr gelehrt. Studien haben gezeigt dass die durch Laien fehlerhaft war und in vielen ein vorhandener Kreislaufstillstand nicht festgestellt wurde. In wird nach einer Empfehlung der BAGEH die Pulskontrolle nur noch in der gelehrt.
Eine weitere zusätzliche Maßnahme z.B. durch Sanitätshelfer wäre der so genannte Bodycheck . Hierbei kommen ergänzend die folgenden Maßnahmen
Beurteilung der Situation Unfallhergang
Befragen des Patienten oder Zeugen nach Notfallentstehung nach vorhandenen Schmerzen oder nach Vorerkrankungen (beispielsweise Asthma Angina Pectoris Herzinfarkt Diabetes etc.)
Ganzkörperuntersuchung (von oben nach unten) durch und abtasten