Die Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte durch Ausweitung des Bündnisses der Urkantone um fünf weitere Orte. Dabei handelte sich um einen äußerst heterogenen Staatenbund welcher einer Reihe von Verträgen bestand an welchen nicht einmal sämtliche Orte beteiligt waren. Dennoch sich aus diesem Bund allmählich die Schweiz eigenständiges Gebilde innerhalb des Deutschen Reiches heraus.
Am Ende dieser Epoche stand das Verkommnis welches den Konflikt innerhalb der Eidgenossenschaft der rund um den Beitritt von Solothurn Freiburg entstanden war. Die darauffolgende Expansion der führte zu den Dreizehn Alten Orten .